Demonstration gegen geplantes Betreuungsbehördengesetz

Presseerklärung des Werner-Fuss-Zentrum

Berlin, Donnerstag, 7.9.2006
Demonstration vor dem Bundesjustizministerium

Ein laufendes Gesetzgebungsverfahren ist bisher der Aufmerksamkeit der Medien entgangen. Ältere Menschen und Psychiatrie-Erfahrerene sind betroffen. Sowohl die Persönlichkeits- als auch die Verfahrensrechte dieser Menschen werden durch die geplante

Änderung des
§ 8, Artikel 1 des
Betreuungsbehördengesetzes

(Bundestagsdrucksache Nr.16/1339) bedroht.

Die geplanten Änderungen haben fatale Auswirkungen:
Ganz unbedarft - in der Regel sogar in guter Absicht - kann ein Arzt einem eigensinnigen Patienten testieren, er sei nicht "zustimmungsfähig". Wenn ein solcher Hinweis in einem eingeleiteten Betreuungsverfahren auftaucht, soll nunmehr die Betreuungsbehörde in einem Geheimverfahren, also ohne Wissen und ohne Einverständnis des Betroffenen, dessen gesamtes Umfeld aushorchen, Daten sammeln und Ermittlungen anstellen können.

Vordergründig scheint es sich nur um eine bundesrechtliche "Ergänzung" landesrechtlicher Datenschutzgesetze zu handeln. Tatsächlich geht es aber um eine umfassende Entrechtung und schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, die schon im Verfahren ohne vorherige Anhörung des Betroffenen vorgenommen werden soll und ohne dass z.B. geprüft wurde, ob nicht eine vorhandene Vorsorgevollmacht das gesamte Betreuungsverfahren überflüssig macht. Geheime Ermittlungen einer Behörde im Umfeld eines älteren oder psychiatrie-erfahrenen Menschen sind immer diskriminierend und stigmatisierend. Sie verletzen die Würde dieser Personen.

1998 wurde in einer Betreuungsrechtsreform der privatautonomen Regelung durch eine Vorsorgevollmacht eine vorrangige Stellung gegenüber der richterlich angeordneten Betreuung eingeräumt. Diese Entwicklung wurde inzwischen durch die letzte Betreuungsrechtsreform im Jahr 2005 von allen Parteien bestätigt. Es entspricht obrigkeitsstaatlichem Denken, wenn diese Fortschritte durch eine geheim ermittelnde Betreuungsbehörde unterlaufen werden. Der Entmündigungs-Charakter der Betreuung nimmt dadurch wieder stärker zu.

Eine schwarz-rote Koalition droht mit ihrer erdrückenden Mehrheit ein solches Gesetz durchzupeitschen. Es ist ein schlimmes Zeichen für alle Bürger, wenn per Gesetz Minderheiten mit Geheimdienstmethoden ihres Selbstbestimmungsrechts beraubt werden sollen.

Wir appellieren an alle BürgerInnen, insbesondere aber an die Bundesregierung, diesem Gesetzentwurf jede Unterstützung zu entziehen und völlig aus der Diskussion zu nehmen.
Er ist mit rechtstaatlichen Prinzipien unvereinbar.

Protestkundgebung vor dem Bundesjustizministerium am 7.9.2006:
Alle MitarbeiterInnen des Bundesjustizministeriums wurden mit unserer Presseerklärung oben, der Stellungnahme von Prof. Narr und der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft informiert. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries informierte sich persönlich in einem Gespräch über unsere Forderungen (siehe Fotos unten). Sie versprach, sich persönlich mit der Frage genauer zu beschäftigen.

Gleichzeitig fanden in Düsseldorf und Hannover vor den Landesjustizministerien Demonstrationen aus dem gleichen Anlaß statt.

Bilder in Druckqualität zum Downloaden (Copyright frei):
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Presseberichte: TAZ von 11. 7. 2006

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