Die vorangegangenen Aktivitäten für einen neuen §1896
Die Presse berichtet: Junge Welt vom 7.11.2003

Protestkundgebung bei der Justizministerkonferenz am 6.11.2003:

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Am 6. November traf sich die Justizministerkonferenz in der Schleswig-Holsteinischen Landesvertretung, In den Ministergärten 8 in Berlin, zu ihrer halbjährlichen Beratung. Thema war unter anderem eine Reform des Vormundschaftsrechts. Es wurden die Gesetzesvorschläge der Arbeitsgruppe verabschiedet, deren Arbeitspapier am 12. Juni in Glücksburg bei der letzten Konferenz einstimmig angenommen wurde. und das im Internet unter der Adresse: www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/betreuung/pdf/abschlussbericht.pdf abrufbar ist.

Obwohl von Willy Brandt schon in den 70er Jahren "mehr Demokratie zu wagen" versprochen wurde, sind inzwischen die Zahlen entmündigter Bürger explodiert und haben am 31.12.2002 in Deutschland sogar die Millionengrenze überschritten:

1992
418.956
1993
433.589
1994
542.026
1995
624.695
1996
688.118
1997
741.007
1998
797.642
1999
857.582
2000
924.624
2001
986.392
2002
1047.406

Offenkundig hat sich seit 1992 mit dem euphemistischen Wortaustausch von "Entmündigung" zu "Betreuung" die Lage der Betroffenen radikal verschlechtert. Die explodierenden Zahlen haben allerdings auch die Staatskasse belastet, so dass weiter "reformiert" werden soll. Dabei soll aber die Prämisse der Entmündigung, die radikale Entrechtung wider den Willen der Betroffenen, aufrechterhalten bleiben!
Dagegen richtet sich unser Protest unter dem Motto:

Zwangsentmündigung ist ein Verbrechen

Unter dieser Überschrift hat die Irren-Offensive ihre Stellungnahme bei der Verbände Anhörung der Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz am 25.8. mündlich und schriftlich vorgetragen. Dass wir Wesentliches zu der "Reform" zu sagen haben, wurde erfreulicherweise durch die Einladung zur Verbände Anhörung bewiesen. Da wir aber keinerlei Reaktion auf unsere Vorschläge wahrnehmen konnten, sahen wir uns gezwungen, am 6.11. vor dem Eingang zum Konferenzort der Justizminister zu protestieren. Außerdem haben sämtliche Abgeordneten des Bundestages unsere Stellungnahme erhalten.


Mündliche Stellungnahme der Irren-Offensive e.V., vorgetragen bei der Verbände-Anhörung zu den geplanten Änderungen des Betreuungsrechts am 25.8. im NRW Innenminsterium, Düsseldorf

Zwangsentmündigung ist ein Verbrechen.

Ergänzend zu unserer schriftlichen Stellungnahme wollen wir noch einmal auf den verbrecherischen Charakter der derzeitigen Regelungen des Betreuungsrechts hinweisen, der durch die beabsichtigten Änderungen in vollem Umfang erhalten bleibt.

Wir werden hier weiter nur noch von Entmündigung, nicht von "Betreuung" sprechen, da Entmündigung 1992 nur zur Irreführung in "Betreuung" umgenannt wurde. Tatsächlich ist der alte Kern autoritärer Staatsverfügung über ausgegrenzte Mitmenschen erhalten geblieben. Die irreführende Bezeichnung "Betreuung" dient also nur der arglistigen Täuschung der Betroffenen.

Die Bezeichnung "verbrecherisch" für die Zwangsentmündigung leitet sich direkt aus der fundamentalen Verletzung des Grundgesetzes ab, wie sie auf Seite 105 des Abschlußberichtes verharmlosend als "Problem" geschildert wird, Zitat: " Art. 1 Abs. 1 GG garantiert, daß niemand zum Objekt staatlichen Handelns in der Weise werden darf, daß seine Subjektivitätsqualität prinzipiell in Frage gestellt wird."

Genau dies ist der Fall, wenn die umfassende Entrechtung durch eine Entmündigung gegen den Willen der betroffenen Person erzwungen werden kann. Denn Erwachsenen wird genau das abgesprochen und durch staatliche Aufsicht ersetzt, was Subjektiviätsqualität ausmacht: das der eigene Wille beachtet wird, also daß eigene Handlungen nicht durch Folter oder Erpressung erzwungen wird bzw. simpel und einfach irrelevant sind.
Eine geradezu teuflische Rhetorik der Unterscheidung von Willen in "natürlichen Willen" und "freiem Willen" ist der Trick mit dem dies möglich gemacht wird. Eine bösartige Falle, die immer willkürlich zuschnappt, denn als Kriterium soll, Zitat Seite 106 des Abschlußberichts die: "Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und dessen Fähigkeit nach dieser Einsicht zu handeln" dienen, um den "freien" vom nur "natürlichen Willen" zu unterscheiden.
Ein logisches Paradox und damit eine typische Catch-22 Situation, die, wie immer sich die Betroffenen auch äußern mögen, gegen sie gewendet wird: Sind sie fähig zu der Einsicht, daß es nach Meinung des autoritären Staates besser für sie wäre, sich entmündigen zu lassen, dann ist das Kriterium des freien Willen erfüllt. Sie müssen dann die Fähigkeit unter Beweis stellen, entsprechend dieser angeblichen Einsicht zu handeln, indem sie der Entmündigung - in diesem Fall ja aus" freiem Willen" - zustimmen. Tun sie es nicht, beweisen sie nur, daß sie nicht entsprechend dieser angeblichen Einsicht zu handeln in der Lage sind, also haben sie keine freien Willen, sondern nur einen natürlichen - sind also zu entmündigen.
Andersrum schnappt die Falle genauso zu, wenn sie sich nicht einsichtsfähig zeigen, daß es nach Meinung des autoritären Staates besser für sie wäre, sich entmündigen zu lassen. Dann haben sie eben keinen "freien" Willen, nur einen "natürlichen" und der Richter negiert einfach jede Subjektqualität bei der widerspenstigen Person und ordnet an, daß nunmehr der mobile Fleischhaufen entmündigt sei - zynischerweise natürlich immer nur zu dessen Wohle, wozu ja in Deutschland auch schon das Vergasen gehörte. Der Gnadenmord, bis 1949, natürlich immer nur zum medizinisch Besten des Opfers.

Um die ganze bösartige Rhetorik des Verfahrens hier einmal gespiegelt anzuwenden: z.B. soll ja die Beeinflussung Dritter den freien Willen ausschalten können - genau das ist der Fall bei diesem Gesetzgebungsverfahren. Der Gesetzgeber ist beherrscht von der Lüge der psychiatrischen Gilde, es gäbe überhaupt eine Geisteskrankheit. Völlig inkohärent behaupten diese psychiatrischen Schlechtachter paradoxerweise ja auch noch, Geisteskrankheit wäre körperlicher Natur und im Gehirn zu lokalisieren. Dadurch wäre logischerweise das Kriterium der körperlichen Krankheit bzw. Behinderung erfüllt und nach geltendem Recht könnte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen eine Entmündigung veranlaßt werden. Daß es sich also bei den ganzen psychiatrischen Konstruktionen ausschließlich um leicht durchschaubare Lügen handelt, liegt auf der Hand. Daß Schwule seit 1972 nicht mehr als Geisteskranke geführt werden, ist ein überdeutlicher Hinweis auf die rein willkürlichen Verleumdungen, von denen von Psychiatern der Anschein erweckt wird, sie seien Diagnosen.
Anscheinend wird aber genau diese psychiatrische Willkür-Lügen-Diagnostik gebraucht, um so abstruse Unterscheidungen wie zwischen "natürlichem" und "freiem" Willen durch einen staatlich bezahlten Schlechtachter-Büttel abzusichern, auf den die Richter die Verantwortung ihrer willkürlichen Entscheidung per Expertise abwälzen können. Offensichtlich kann also in diesem Gesetzgebungsverfahren keine freie Willensentscheidung des Gesetzgebers festgestellt werden, der Gesetzgeber ist zu entmündigen und bedarf unserer Betreuung.
Alles nur entsprechend dessen eigener Logik!

Um die nackte Gewalttätigkeit dieser Expertise-Erhebung zu veranschaulichen wird Frau Schneider, die freundlicherweise aus dem holländischen Exil zu uns gekommen ist und Herr Petri im Anschluß berichten. Herr Petri wird auch berichten, wie einfach man als "Demenzkrank" verurteilt werden kann. Sein Befreiungsbeschuß ist in der hier verteilten Irren-Offensive nachzulesen.

Wegen der unglaublich kurzen Anhörungszeit nur noch dieser Appell und die dringende Bitte:
Stoppen Sie dieses Betreuungsrechts-Änderungsverfahren und leiten Sie eine tatsächliche Reform ein, das heißt Abschaffung der Entmündigung bzw. sogenannte "Betreuung".
Da diese Reform sicherlich in einer längeren politische Diskussion vorbereitet werden muß, sollen als wegweisende Sofortmaßnahmen nur
1.) die Vorsorgevollmacht durch Rückbenennung von "Betreuung" in "Entmündigung", gestärkt und die arglistige Täuschung der Betroffenen bei gerichtlicher Einrichtung einer Entmündigung beendet werden,
2.) soll die Registriermöglichkeit jeder Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer kostenlos sein.
Die Vormundschaftsrichter sollen gesetzlich darauf verpflichtet werden, vor einem entsprechenden Beschluß dieses Register auf Existenz einer Vorsorgevollmacht des Betroffenen abzufragen. Ebenso muß vor irgendwelchen anderen grundrechtsverletzenden psychiatrischen Zwangsmaßnahmen das Register auf Einträge geprüft werden, da gegebenenfalls nur auf Antrag der Vorsorgebevollmächtigten solche Maßnahmen richterlich legalisiert werden können.


Unser schriftlicher Kommentar zu den geplanten Betreuungsrechtsänderungen vom 12. Juli 2003

Zwangsentmündigung abschaffen!

Auch wenn das Wort Entmündigung 1992 durch "Betreuung" ersetzt wurde, hat sich die Änderung tatsächlich als Verschlechterung herausgestellt. Denn Entmündigung charakterisiert noch klar und eindeutig, wo sich der Staat gegen seine Bürger gewendet hat und ihnen den Schutz so gut wie sämtlicher Menschenrechte verweigert: Der/die Entmündigte ist rechtlich zu einem Untermenschen, einem Stück Fleisch mutiert, wird enteignet, kann jederzeit in ein psychiatrisches Gefängnis mit folterartiger "Behandlung" überwiesen und dabei fixiert, sowie mit Drogen vollgepumpt werden, ja es ist zu vermuten, dass er/sie zu Menschenversuchen verwendet wird - selbstverständlich alles immer nur unter dem zynischen Mantel der angebl. "Heilungsabsicht". Haben wir was vergessen? Ach ja, geschlachtet werden darf das zum totalen Objekt gewordene Menschenfleisch nicht (mehr!) - welch Fortschritt!

Betroffene, die einerseits mit inquisitorisch-psychiatrischen Mitteln unter Geständniszwang gesetzt werden, sich selber als angebl. "psychisch Kranke" und "defizitär" zu verleumden, werden andererseits dadurch, dass nun das Wort "Betreuung" verwendet wird, hinterlistig getäuscht. Gutgläubig vermuten sie, Betreuung hätte irgendetwas mit "Treue" des Betreuers zu dem Betreuten zu tun, aber tatsächlich ist es eine jedes Vertrauen zerstörende Veruntreuung zugunsten des Staates und seines grausamen Strafregimes, begangen an seinen ärmsten Bürger bzw. der kalten Enteignung und Entrechtung vermögenderer Dissidenten. Diese "Betreuer" sind Treue des Staates, der sie identitätsstiftend mit seinem Monopol an Gewalt und aller symbolischen Macht seiner Gerichte zu solchen gemacht hat und dem sie selbstverständlich treuestens ergeben sind, winkt doch bald dessen nächster Auftrag. Diese arglistige Täuschung wird danach zynisch gegen die Betroffenen gewendet und auch noch gehöhnt: "Du Idiot hast doch deiner Be"treu"ung bei Gericht zugestimmt!"

Nirgendwo in diesem angebl. "Rechtsstaat" werden fundamentale Menschenrechte, also das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freizügigkeit, Freedom of Thought und das Nötigungs- und Folterverbot, so planmäßig und systematisch verletzt, legalisierte Freiheitsberaubung und kalte Enteignung begangen, wie im Veruntreuungswesen der Entmündigung und den angeschlossenen Strafanstalten der Zwangspsychiatrie (in Berlin heißt pikanterweise auch noch die größte Irrenanstalt nach dem Nazi-Unrechtsarzt Karl Bonhoeffer. Zitat über seine "Patienten": "Auszumerzender Personenkreis" - das ganze Abgeordnetenhaus weis das .... und schweigt!)

Es gibt nur eine einzige Reform des "Betreuungs"rechts:
Seine völlige Abschaffung

Ergänzend soll das Sozialamt Einzelfallhelfer als Zusatzleistung bewilligen, wenn jemand das will und Unterstützung braucht. Wer hingegen Einkommen bzw. Vermögen hat, kann sich jederzeit Dienstleistungen kaufen - und ist als Kunde König.

Mit dieser Forderung, veröffentlicht im Internet und in unserer Zeitung, ist der Horizont unserer Forderungen beschrieben. Der mit uns befreundete Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. hat sie sogar in seine Satzung aufgenommen, Zitat:
auf die Abschaffung von Zwangsbetreuung, Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen und das Verbot von E-Schock-Behandlung ("Elektrokrampftherapie") hinzuwirken.

Ihre Erfüllung würde logischerweise auch die größten Spareffekte auf Seite der Justiz- und Krankenkassen mit sich bringen, anstatt eines immer barocker werdenden und für den Staat kostspieligen Veruntreuungswesens.

Allerdings sind wir keine Totalverweigerer, deshalb fordern wir als kurzfristig zu realisierende Zwischenschritte:

a) Stärkung der Vorsorgevollmacht durch Rückbenennung von "Betreuung" in "Entmündigung im Bereich…", um die arglistige Täuschung der Betroffenen bei gerichtlicher Einrichtung einer Entmündigung zu beenden.

b) Kostenlose Registriermöglichkeit jeder Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer. Die Vormundschaftsrichter sollen gesetzlich darauf verpflichtet werden, vor einem entsprechenden Beschluß dieses Register auf Existenz einer Vorsorgevollmacht des Betroffenen abzufragen und gegebenenfalls nur auf Antrag des Bevollmächtigten irgendwelche grundrechtsverletzenden psychiatrischen Zwangsmaßnahmen legalisieren können.

c) Schulung der Vormundschaftsrichter, dass jede öffentlich rechtliche Unterbringung nachrangig einer privatrechtlichen ist, die wiederum bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht allein vom Vorsorgebevollmächtigten beantragt werden kann.

Bei einer mündlichen Anhörung sind wir gerne bereit, mit lebendigen Beispielen aus der Praxis von der umfassenden Entrechtung durch "Betreuung" zu berichten und die nahezu gegen Null gehende Möglichkeit, sich daraus wieder zu befreien.

gez. der Vorstand

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