Hurra - die Vorsorgevollmacht* greift !
Kommentar zum Brief von Prof. Heinz, den wir mit seinem Einverständnis veröffentlichen

Inhaltlich besagt der Brief, dass in der Charité kein psychiatrischer Zwang mehr angewendet wird, wenn eine Vorsorgevollmacht (Vo-Vo) (*nun in der Form eines speziellen Typs einer Patientenverfügung, PatVerfü - siehe www.patverfue.de) vorliegt, wie sie von der Initiative Selbstbestimmung bzw. in Heft Nr. 9 und 10 der Irren-Offensive und im Internet unter www.patverfue.de vorgeschlagen wird. Denn dadurch kann für diejenigen, die sich durch eine solche Vo-Vo* geschützt haben, keine Betreuung mehr eingerichtet werden, und demzufolge kann man auch von keinem/r Betreuer/in zwangseingewiesen werden. Den Ärzten bliebe nur das Psych KG (Psychischkrankengesetz) zur Zwangseinweisung; da aber durch die Bevollmächtigten nach unseren Vorschlägen sofort die Freilassung angeordnet werden würde, wäre auch diesem Versuch die rechtliche Basis entzogen.

Sie können nur noch nach dem Willen der Betroffenen handeln bzw. mit deren Einverständnis behandeln. Das hat die Rechtsabteilung der Charité jetzt auch geprüft und akzeptiert, Prof. Heinz bestätigt es mit seinem Brief. Seine Formulierung "soweit dies gesetzlich zulässig ist" zeigt nur, dass die Charité in diesem Fall auch keinen Versuch einer Zwangseinweisung wegen angeblicher "Fremd- und Eigengefährdung" mehr vornimmt. Vielmehr kann man sich selbst gefährden - z.B. durch Fallschirmspringen - und eine konkrete (Fremd-)Gefährdung, wie z.B. eine Morddrohung, ist nur ein Fall für den Staatsanwalt. Forensische Psychiatrie und Zwangsbegutachtung bei schweren Straftaten nach § 126a StPO können hingegen (noch!) nicht durch eine Vo-Vo verhindert werden.

Die Charité macht für Vo-Vo*-Geschützte nur auf einer offenen Station mit Einverständnis der Betroffenen ihre "Heilungs"absichten verständlich, gewährt Essen und Obdach oder entläßt eben. Drogen werden nur nach Zustimmung und Geschmack verteilt: "Wie geht's uns denn heute? Hätten Sie gern ein Schlückchen Haldol?" Sollte die Matratze zu hart sein, das Personal unfreundlich oder das Essen nicht schmecken, kann man jederzeit die Charité verlassen und behält grundsätzlich das Recht, "Nein" zu sagen: es muß beachtet werden!

Das Eingeständnis einer bedeutenden Universitätspsychiatrie die neue rechtliche Lage anzuerkennen, kann nicht hoch genug bewertet werden, muß es ihr doch sehr schwer gefallen sein. Denn dadurch zersetzt sich der Anspruch, es handle sich bei angeblicher "Geisteskrankheit" um einen objektivierbaren Fakt, vielmehr dokumentiert sich, dass es nur die Gewalt und Einschüchterung der Ärzte war, die "Geisteskrankheit" produziert hat - denn wer nicht "geisteskrank" sein will, kann nicht mehr zwangsweise dazu diagnostiziert werden, ist es demzufolge auch nicht mehr und dann waren alle Bemühungen der psychiatrischen Ärzte, etwas "Hirnorganisches" zu postulieren, vergebens. Es bleibt endgültig dabei, dass psychiatrische Diagnosen auf keinen objektivierbaren Körperveränderungen beruhen, die eine "Krankheit" genannt werden könnten.
Damit ist das jahrhundertelange Projekt der Psychiatrie im Kern gescheitert.

Dass wir dem Personal demnächst in einer Fortbildungsveranstaltung erklären können, wie die Vo-Vo wirkt, ist ein Beweis für die Kompetenz unseres Vo-Vo-Wissens und des Vertrauens der Charité in uns, worüber wir uns sehr freuen.

Brief von Prof. Dr. Heinz - Chairté

-----------------------------------------------------

(*nun in der Form eines speziellen Typs einer Patientenverfügung, PatVerfü - siehe www.patverfue.de)

HOME
IMPRESSUM