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14.02.2004

Inland
Junge Welt

Psychiatrische Zwangsbehandlung gekippt

Bundesregierung gegen Einführung eines entsprechenden Paragraphen in das Betreuungsrecht

»Das ist unser Sieg auf der ganzen Linie!« Die Genugtuung war ihm deutlich anzusehen, als Rene Talbot, Sprecher der Berliner »Irren-Offensive« von der Entscheidung des Bundeskabinetts hörte. Am Donnerstag hatte es seine Stellungnahme zur Reform des Betreuungsrechts bei psychisch Kranken veröffentlicht. Dort heißt es: »Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, durch gerichtliche Genehmigung die zwangsweise Zuführung durch den Betreuer zur ärztlichen Heilbehandlung zu ermöglichen. Dagegen sprechen vor allem verfassungsrechtliche Gründe.« Das Kabinett empfiehlt deshalb, den Paragraphen 1906a, der eine ambulante Zwangsbehandlung der Betroffenen regeln sollte, aus der geplanten Gesetzesnovelle zu streichen. Die Einfügung dieses Paragraphen hatte das Land Bayern im Dezember im Bundesrat vorgeschlagen.

Begrüßt wird von der Bundesregierung das übergeordnete Ziel der Gesetzesänderung, »die vorhandenen Instrumente der Betreuungsvermeidung zu stärken«. Dabei geht es vor allem darum, die Kosten psychiatrischer Behandlungen zu verringern. Dies trifft auf die Zustimmung Talbots. Die Art der Einsparungen stärke die Selbstbestimmungsrechte der Kranken. Die Positionierung der Regierung gegen den Paragraphen 1906a sei indes erst nach »unserer monatelangen Kampagne zustandegekommen«, betont Talbot.

Betroffenenorganisationen wie die »Irren-Offensive« und der »Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener« hatten seit dem letztem Sommer mobil gemacht, um die aus ihrer Sicht mit der Einführung des neuen Paragraphen drohende neue Dimension der Gewaltanwendung gegen psychisch Kranke zu verhindern. Sie mobilisierten zu mehreren Dutzend Kundgebungen vor Landesregierungssitzen, bei Bundesratssitzungen und vor dem Bundesjustizministerium. Und sie initiierten ein juristisches Gutachten zum Paragraphen 1906a, dessen Verfasser Mitte Januar »erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken« gegen dessen Inhalt geltend machten.

Nachdem im November das Vorhaben der Initiativen gescheitert war, die Unterstützung des 1906a durch den Bundesrat zu verhindern, zeichnete sich der jetzige Erfolg schon zu Beginn der Woche ab. Am Montag erklärte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus Kurth, die Regelung sei »mit ganz erheblichen Beeinträchtigungen der Würde, der Rechte und der Gesundheit der Betroffenen verbunden.« Deshalb fordere man die »Streichung der ambulanten Zwangsbehandlung aus dem Entwurf des Betreuungsrechts.« Mit dem Übernehmen der verfassungsrechtlichen Bedenken zum 1906a durch die Bundesregierung ist die Ablehnung des Paragraphen durch die SPD-Fraktion bei der Abstimmung über die Gesetzesnovelle im Frühjahr im Parlament so gut wie sicher.

Matthias Pfeiffer

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