Nach van der Ve-en-Liese ist die Diskussion in der Arbeitsgruppe soweit fortgeschritten, daß einer Einrichtung einer PVP von keiner Seite in Häcklingen prinzipiell etwas entgegensteht. Im Zentrum der derzeitigen Diskussion sind Fragen der organisatorischen Einbindung und Vergütung dieser Tätigkeit sowie über "Verhaltensrichtlinien" für die PVP. In diesen Verhaltensrichtlinien werden die Rechte und Pflichten und somit die Eingriffs- bzw. Schlichtungsmöglichkeiten der PVP umrissen.
In einem ersten Entwurf für die Verhaltensrichtlinien heißt es, daß die Vermittlung bei Beschwerden die Hauptaufgabe der PVP ist. Dazu nimmt sie jede Beschwerde ernst, auch wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin "geneigt wäre, diese [Beschwerde] dem Krankenbild der/dem Patientln zuzuschreiben." Die PVP läßt sich davon leiten, wie der/die Patientln selbst ihre/seine Interessen sieht. Die PVP soll sich nicht als TherapeutIn verhalten und verzichtet, der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt "gegenüber auf ein fachliches Urteil bzgl. der Behandlungsmethode. Es ist auch nicht ihre Aufgabe, eine Alternativbehandlung vorzuschlagen [... ]."
Aber als eine Aufgabe wird die Informationsarbeit in dem Entwurf für Verhaltensrichtlinie der PVP gesehen. Die PVP informiert die Patientlnnen über deren Rechte, die Wahrnehmung dieser Rechte und über die Kompetenzen der PVP. Dazu soll sie regelmäßig die Stationen besuchen.
"Die PVP könnte vor allem bei Beschwerden das Vertrauen der PatientInnen gegenüber den Behandlerlnnen unterstützen. Dabei ist die Beachtung der 'PatientInnenkompetenz', nämlich die eigenen Erfahrungen der PatientInnen, wichtig" ergänzt van der Veen-Liese. Die PVP ist also insbesondere eine Vertrauensbildende Maßnahme und hat außerhalb der Einsetzungsvereinbarung keine rechtlichen Voraussetzungen. "Dies ist natürlich auch ein organisatorisches Problem" schätzt van der VeenLiese den rechtichen Rahmen der PVP ein. Denn dies bedeutet, daß die Einrichtung, Einsetzung und die Möglichkeiten nicht zu letzt von der Klinikleitung abhängt. "Und dies widerspricht natürlich dem Impetus einer objektiven PVP" ergänzt van der Veen-Liese und erläutert, daß dies bei einer organisatorischen Ansiedlung bei z.B. einem Gericht, wie es in den Niederlanden der Fall ist, nicht so wäre.
"Aber auf diese Ebene haben wir keinen Einfluß. Wir können nur bei uns anfangen" meint van der Veen-Liese. Daher soll die PVP auch keine beratende Funktion oder andere Aufgaben gegenüber der Klinikleitung haben. Die PVP soll klinikunabhängig sein, kann also auch nicht als Vollzeitstelle der Klinik eingerichtet werden. "Sie sollte Erfahrungen mit Psychiatrien haben und auf Vorschlag der Patientlnnen berufen werden, juristische Kenntnisse besitzen und ca. 3 Stunden wöchentlich aufwandsentschädigt tätig werden" skizziert van der Veen-Liese die Erwartungen an eine PVP. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe halten Ausschau nach Personen, die dieses Amt übernehmen könnten und würden.
Interessierte können genauere Informationen bei Herrn van der Veen-Liese
oder Herrn Nitschke über die Zentrale der Klinik Häcklingen,
Tel. 04131/70080, erfragen.
"Die Idee," so erinnert er sich, "entstand aus dem Zusammenhang der
Arbeitsgruppe zur Behandlungsvereinbarung. Die Möglichkeit des
Abschlusses einer solchen wurde vor geraumer Zeit für erfahrenen PatientInen
und Ehemaligen errichtet." Die Arbeitsgruppe war von Anbeginn an sowohl
mit BehandlerInnen als auch und im gleichen Maße mit PatientInnen
besetzt. Mit der Zeit ließ aber das Interesse insgesamt nach,
stärker aber auf Seite der PatientInnen.
Eine mögiche Erklärung dafür, neben anderen, wie der
großen Entfernung zum Versorgungsgebiet Uelzen und Dannenberg, wäre
die rückläufige Verweildauer der PatientInnen auf inzwischen
durchschnittlich 30 bis 40 Tage. Dies ist sicherlich auch darin begründet,
daß neben vielleicht größeren „Behandlungserfolgen", wie
auch immer diese aussehen, die seehoferschen (Bundesgesundheitsminister)
Vorstellungen des Reperaturbetriebs
Krankenhaus mittels der Gesundheits(r)deform auch Einzug in die Psychiatrie
hält. Dabei ist es gerade das Anliegen der Arbeitsgruppe, eben
über Behandlungsvereinbarung und PVP die
Möglichkeiten der Selbst- und Mitverwaltung der PatientInnen zu
stärken.
Weitere Informationen, Anmeldung und Kontakt sind über: Psychiatrische Klinik Gilead, Dr. Niels Pörksen, Renter Weg 69-71, 33617 Bielefeld, Tel.: 0521/1442030 oder über den VPE Bielefeld, c/o Barbara Hildebrandt, Schlangenstr. 23, 33607 Bielefeld, Tel.: 0521/2701857 möglich bzw. erhältlich.
Frank