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Wieviel Freiheit verträgt Betreuung?
Gesetzesinitiative soll Rechte der Angehörigen erweitern - Saarland unterstützt Vorstoß - Psychiatrie-Betroffene üben Kritik
Von CHRISTINE KOCH

Bislang musste ein Ehegatte über eine Vollmacht verfügen oder als Betreuer bestellt sein, um über ärztliche Eingriffe für seinen Partner zu entscheiden. In Berlin denkt man nun darüber nach, dies zu lockern.

Saarbrücken. Charlotte H. aus Saarbrücken ist am Boden zerstört. Ihr Ehemann hatte gerade einen schweren Verkehrsunfall und liegt seit Tagen im Koma. Die lebensrettende Notfall-Operation durften die Ärzte zwar vornehmen, doch über weitere ärztliche Maßnahmen darf nur ein amtlich bestellter Betreuer entscheiden. Charlotte H. ist keine Betreuerin. Und weder ihr Mann noch sie haben vor dem Unfall eine Vorsorgevollmacht für den Fall des Falles angefertigt. Die junge Frau muss also den bürokratischen Weg über das zuständige Amtsgericht gehen, um als Betreuerin für ihren Mann eingesetzt zu werden. Erst dann darf sie - stellvertretend für ihren Mann - über ärztliche Maßnahmen entscheiden.

Solche Fälle könnten bald anders ablaufen: In Berlin debattiert man derzeit über eine Änderung des Betreuungsgesetzes. Zum einen sieht sie die Stärkung der Vorsorgevollmacht durch größere Aufklärung der Bürger vor. Denn hätten Charlotte H. und ihr Mann von der Existenz einer solchen Möglichkeit zur Vorsorge gewusst und diese genutzt, wären sie im Ernstfall gerüstet gewesen.

Zum anderen - so ein wesentlicher Punkt der geplanten Gesetzesänderung - soll erlaubt werden, dass Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und volljährige Kinder im Bereich der Gesundheitsvorsorge Entscheidungen für ihre Angehörigen treffen dürfen, sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt und kein anderer Wille des betroffenen Angehörigen bekannt ist. Charlotte H. könnte dann also gleich handeln, ohne bürokratische Wege auf sich nehmen zu müssen. "Das Saarland wird diesen Vorstoß unterstützen. Wir halten ihn für sinnvoll, weil er die Vorsorgevollmacht stärkt und wegen der Kostenexplosion im Betreuungsbereich notwendig ist", erklärt Regierungssprecher Udo Recktenwald.

Ginge der Gesetzesentwurf in Berlin durch, wären nämlich, wie auch Jürgen Ruth, Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Stadtverbandes Saarbrücken, vermutet, insgesamt weniger Betreuungsverfahren bei Gericht anhängig. Ein Teil der Verfahren fiele weg, die heute notwendig sind, um ehrenamtliche Betreuer zu bestellen, die meist aus dem familiären Umfeld eines Betroffenen kommen.

80 Prozent der Betreuer im Saarland arbeiten ehrenamtlich. Die Zahl der Betreuungen stieg allein in den Jahren von 1999 bis 2002 von 12285 auf 17429 an. "Wir haben bundesweit den Höchstwert an Betreuungen", weiß Ruth. Regierungssprecher Recktenwald führt dies unter anderem auf die demographische Entwicklung im Saarland und die damit verbundene steigende Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen zurück.

Auch der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener (LVPE Saar) begrüßt grundsätzlich den Vorstoß zur Betreuungs-Gesetzesänderung und die damit verbundene Stärkung der Vorsorgevollmacht. Dennoch hat der Selbsthilfe-Verein, dem 170 ehemalige und derzeitige Psychiatrie-Patienten sowie Förderer angehören, große Bedenken: "Wer sich vor einer psychischen Erkrankung nicht durch eine Vorsorgevollmacht abgesichert hat und dann durch seine psychische Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen frei zu äußern, kann durch die geplanten Änderungen schnell von einem Familienmitglied betreut werden, von dem er gar nicht betreut werden will", gibt Peter Weinmann vom LVPE Saar zu bedenken. Dies sei deshalb kritisch, so Weinmann, weil psychische Krankheiten nicht selten durch bestimmte Familien-Strukturen ausgelöst würden.

Weiterer Kritikpunkt des LVPE Saar: Ein im neuen Gesetz vorgesehener Paragraf, wonach ein Zwang zur ambulanten ärztlichen Heilbehandlung vom Vormundschaftsgericht auferlegt werden kann. "So etwas war bislang nicht möglich. Wir sehen dadurch das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung psychisch Kranker massiv eingeschränkt und fürchten, dass Patienten jetzt umso schneller gegen ihren Willen mit Psychopharmaka ruhig gestellt werden können," sagt Weinmann. Medikamente bekämpften jedoch nur die Symptome von seelischen Krankheiten, nicht die Ursachen. Dazu Regierungssprecher Recktenwald: "Wir nehmen die Bedenken des LVPE ernst, gehen aber grundsätzlich davon aus, dass Ärzte und Richter nach bestem Wissen und Gewissen handeln."

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