Ein
Erbhygieniker Im Ethikrat? Telepolis am 26.2.2002
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© Tageszeitung "Junge Welt" vom Freitag 15.2. 2002,
Seite 4:
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Kein
Maulkorb für Kritiker
Homepage von Berliner Psychiatrieerfahrenen bleibt nach Amtsgerichtsspruch
im Netz
Pointierte
Kritik an Gentechnologie wird weiterhin auf der Homepage des Berliner
Landesverbands der Psychiatrieerfahrenen zu lesen sein. Eine Klage
des Direktor des Instituts für Humangenetik und Mitglied des nationalen
Ethikrates, Prof. Peter Propping, war Ende vergangener Woche vom Berliner
Amtsgericht abgewiesen worden. Propping hatte sich durch die Kritik
im Netz beleidigt gefühlt und in die Nähe des Faschismus gerückt
gesehen. Darauf verklagte er René Talbot von den Psychiatrieerfahrenen
wegen Beleidigung.
„Wir
haben Wichtigeres zu tun" begründete vorm Berliner Amtsgericht Tiergarten
ein intellektuell sichtlich überforderter Staatsanwalt während
der Verhandlung seinen Antrag auf Verfahrenseinstellung. Schon bei
der Verlesung der Anklage war er mehrmals ins Stocken gekommen. Der
Richter mußte ihm wissenschaftliche Fachbegriffe soufflieren.
Das
Verfahren selbst erinnerte stellenweise an eine Uni-Vorlesung. Talbot
verteidigte den inkriminierten Text im Internet offensiv und mit wissenschaftlicher
Schärfe. Er verlas Auszüge aus dem Selbstverständnis des Landesverbands
der Psychiatrieerfahrenen, wozu neben dem Eintreten für eine
gewaltfreie Psychiatrie auch die Abschaffung der Zwangsberatung und
Zwangsbehandlungen gehöre. Ausführlich ging er auf die wissenschaftliche
Arbeit des Klägers ein. Propping mache psychische Krankheiten
an körperlichen Merkmalen, Mentales und Verhalten an den Genen fest.
So biete er auf psychiatrischen Kongressen Chromosomen-Workshops an.
Doch
nicht nur die theoretische Arbeit von Propping wurde von Talbot heftig
kritisiert. Auf der Suche nach verdächtigen Gene würden von Propping
und seinem Institut Blutproben von Psychiatriepatienten entnommen.
Für die Psychiatrieerfahrenen handelt es sich dabei um einen Verstoss
gegen die Selbstbestimmung der Klinikinsassen. Aus diesem Grund hatten
sie in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Schröder und Bundespräsident
Rau schon vor Monaten vergeblich die Abberufung von Propping aus dem
Ethikrat gefordert.
Talbots
Verteidiger Ziegler erklärte in einem kurzen Plädoyer, dass sich Propping
der politischen Kritik der von seinen Forschungen Betroffenen stellen
müsse. Auch er stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. René
Talbot hätte zwar lieber einen Freispruch erreicht, sieht in
dem Ergebnis aber einen Erfolg. Zumal Propping schon vor Monaten im
Rahmen eines Zivilprozesses vergeblich gegen die kritischen Texte
im Internet vorgegangen war. Auch damals wurde das Verfahren eingestellt.