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T4 Umzug 2013 Schleswig-Holstein
erstes Folterland in der BRD? |
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Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gegründet
Am
2. April 2013 wurde das Bündnis
gegen Folter in der Psychiatrie gegründet! |
PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung!---
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Nun offensichtlich: Psychiatrie ist nackte Gewalt!
Berlin,
17.1.2013: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 mit zwei Beschlüssen
Rechtssicherheit geschaffen, mit denen es festgestellt hat, dass psychiatrische
Zwangsbehandlung zwar überall praktiziert wurde, es aber in den 63 Jahren
seit Bestehen dieser Republik noch nie ein grundgesetzkonformes Gesetz
gab, das sie hätte legalisieren können. In der Reaktion darauf, dass alle
diese Gesetze immer grund- und menschenrechtlich illegal waren, hat die
Psychiatrie nun offen sichtbar gemacht, dass sie tatsächlich nur ein
Vergewaltigungssystem ist, das sich zur Täuschung der Öffentlichkeit in
einem Helfermäntelchen versteckt hatte und sich angeblich immer gerade
wieder reformiert habe. Diese falsche Fassade des "Helfens" und eines
"reformerischen Fortschritts" konnte sie nun nicht mehr aufrecht erhalten,
sondern musste ihr wahres Gesicht zeigen: ihre verbrecherische Gewaltfratze.
So verhöhnt diese Legalisierung der zweitschwersten Grundrechtsverletzung nach der Todesstrafe mit Hilfe eines Gesetzestextes voller unbestimmter Rechtsbegriffe das Bundesverfassungsgericht und seine Forderungen. Haben die Richter doch 2011 explizit festgelegt, dass ein Gesetz die Umstände der Zwangsbehandlung genau festzulegen, also bestimmte und klar definierte Kriterien für die Anwendung zu benennen habe. Es darf eben gerade nicht gutachterlicher und richterlicher Willkür überlassen bleiben, wer mit staatlichem Segen Körperverletzung zu erdulden hat. Gleichzeitig hat damit der Bundestag die Bedingungen, die der Bundesgerichtshof im sogenannte "Rezepturteil"** schon 2006 für jede Zwangsbehandlung gesetzt hat, völlig außer Acht gelassen. Mehr Rechtsunsicherheit hätte der Gesetzgeber also kaum schaffen können und selbstverständlich rufen wir alle Betroffenen auf, diese Rechtsunsicherheit zu nutzen und sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen, koste es was es wolle. Wir werden dazu in Kürze noch fachanwaltlich geprüfte Tipps und Hinweise veröffentlichen.
Aber die Zwangspsychiatrie hat nur einen Pyrrhussieg errungen, denn es gibt die PatVerfü!
Unter
dem Motto: Geisteskrank Ihre eigene Entscheidung! schließt diese
spezielle Patientenverfügung jede psychiatrische Diagnostizierung rechtswirksam
aus. Das hat zur Folge, dass weder eines der alten noch das neue Sonder-Entrechtungsgesetz
angewendet werden kann, weder zur Zwangseinweisung noch zur Zwangsbehandlung
oder gar zu einer zwangsweisen "Betreuung", die tatsächlich eine Vormundschaft
ist. Dass es bei der "Betreuung" um eine radikale Entrechtung geht, zeigt
auch wieder das neue Gesetz, das gerade für diese Menschen gelten soll,
die durch die Entmündigung schutzlos gestellt wurden. Deshalb kann jedem
Erwachsenen nur dringend empfohlen werden, eine im Internet unter www.patverfue.de
kostenlos zu beziehende PatVerfü zu unterschreiben und immer bei sich
zu tragen.
Das
Resultat der neuen Gesetzgebung ist also, dass folgender Unterschied deutlicher
hervortritt: Entweder ist nahezu jederzeit der freie Fall in das psychiatrische
Terrorsystem möglich, wenn man keine PatVerfü hat, oder, wenn man eine
PatVerfü hat, gelten für einen die Grund- und Bürgerrechte ohne zwangspsychiatrische
Ausnahme. Also bleibt zwar das Bild der Gewaltverhältnisse das alte, aber
die Kontraste haben sich erhöht: logischerweise gibt es weniger falsche
Hoffnungen in die psychiatrischen Praktiken, sondern es werden sich immer
mehr Menschen mit der PatVerfü ihre Selbstbestimmung, Freiheit und Würde
absichern. Hatten kritische Stimmen schon geunkt, dass der Werbespot für
die PatVerfü überholt sei, weil die darin gezeigte Zwangsbehandlung illegal
geworden sei, hat nun die Psychiatrie bewiesen, dass Zwang und Gewalt
zur direkten Körperverletzung, oder um damit drohen zu können, ihr Wesenskern
ist. |
E-Mail:
Impressum: Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.,
im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Satzung des LPE
(Vereinsregister Amtsgericht Charlottenburg Berlin Nr. 16049 Nz) Verantwortlich im Sinne des TDG ist Helmut Petri und Hartmut Seiffarth
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Die
wichtigsten Nachrichten:
Die
"Hinweise
für Richter, Betreuer und Psychiater" wurden inzwischen
von Prof.
Schmidt-Jortzig, dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats
und ehemaligen Bundesjustizminister kommentiert. Er lehrt Jura an der
Universität Kiel. Sein Kommentar: Ihre
"Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" empfinde ich als außerordentlich
hilfreich.... Wir
freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum
eine neue Ausgabe der
Irren-Offensive, die 14te, und die International Association Against
Psychiatric Assault die 4te Ausgabe der ZWANG
fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder gemeinsam als
Wendezeitung vertrieben und können über die Domain www.anti-psychiatrie.de
bestellt werden.
Die neue Zeitung reflektiert das Ende der Legislaturperiode des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche Ereignisse zu verzeichnen sind: A) Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz" verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung schon beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben hatte (Bundestag Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3 Jahren jederzeit im Bundestag hätte eingebracht werden können. Aber jetzt ist diese Bedrohung endgültig vom Tisch, weil mit dem Ende der Legislatur auch alle "unvollendeten" Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten also einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr hier) B) Durch den Ratifizierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir zwar gesehen, wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können wir nun öffentlich Psychiater als staatlich geschützte Verbrecher bezeichnen und über die Tatorte ihrer kriminellen Handlungen mit einer in der Irren-Offensive Nr. 14 veröffentlichten Liste aufklären. C) Die behindertenpolitische Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die Gesetzgebung für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben - Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! In diesem Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe (CDU), MdB Dr. Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus Kurth (Grüne) hinweisen. Sie haben sich in reaktionärster Weise gegen die Selbstbestimmung entschieden, indem sie sowohl gegen die nun endlich beschlossene Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonventionen ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Wir haben dazu eine Chronik dieses Betrugs geschrieben, die in der ZWANG Nr. 4 und im Internet veröffentlicht ist. Beschluss
der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
vom 7.7.2009
Endlich
kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
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30
Jahre Irren-Offensive - Film bei Youtube: