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Denkschrift: (als pdf zum Download) Endlich: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss 2 BvR 882/09 am 15.4.2011 das Startsignal für die Freiheit von institutionalisiertem Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gesetzt. Hurra - darüber freuen wir uns! Die deutsche Psychiatrie entwickelte in psychiatrischer Hybris den Horror des systematischen Massenmords an ihren Gefangenen, der die Blaupause für die Verbrechen an den europäischen Juden, Sinti, Roma und Schwulen war und der bis 1949 andauerte. Unverändert wurde danach zwangsweise diagnostiziert und behandelt, eingesperrt und entmündigt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht durch grundgesetzkonformes Urteilen allen legalisierten Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie den Boden entzogen. Das ist das Signal dafür, dass in der BRD das gesellschaftliche Projekt einer Psychiatrie, die nur noch zwanglos und gewaltfrei betrieben wird, begonnen hat.* Deutschland hat sich damit weltweit an die Spitze einer Revolution der Gewaltfreiheit gesetzt, indem endlich, endlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gerade auch in der Institution Psychiatrie ausnahmslos anerkannt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in tatsächlicher Hinsicht auch Phantasien den Weg abgeschnitten, doch noch ein Gesetz zur neuerlichen Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlungen schaffen zu können. In seinem Beschluss hat es für die Durchführung von Zwangsbehandlungen Bedingungen gesetzt, die es selbst für unerfüllbar erklärt. Zitat Abschnitt 61 des Beschlusses:
Das Bundesverfassungsgericht erklärt also selbst: an einem "deutlich feststellbaren Überwiegen des Nutzens ... wird es bei einer ... Zwangsbehandlung regelmäßig fehlen". Damit hat das Hohe Gericht ein unüberwindbares Hindernis für eine gesetzliche Regelung der Zwangsbehandlung aufgestellt. Welcher Gesetzgeber wird also jetzt noch versuchen wollen, Menschen eine Duldung der Verletzung ihres Körpers vorzuschreiben? Ein solches Ansinnen käme dem Versuch der Legalisierung von Folter gleich. Übrigens, trotz dieses richtungsweisenden Urteils kann man dem Hohen Gericht eine Kritik nicht ersparen, die allerdings angesichts der Unmöglichkeit einer gesetzlichen Regelung zur Legalisierung von Zwangsbehandlung nur noch von theoretischer Bedeutung ist: Der einzige zulässige Rechtfertigungsgrund für eine psychiatrische Zwangsbehandlung eines/r Einwilligungsunfähigen ist laut Urteil die Wiederherstellung deren/dessen Einwilligungsfähigkeit. Dadurch ergäben sich aber für einen Gesetzgeber folgende unlösbaren Aufgaben, für deren praktische Lösung das Bundesverfassungsgericht jedoch gesetzlich eindeutige und klare Verfahrensvorschriften vorgeschrieben hat: a) Wie soll festzustellen sein, ob jemand krankheitsbedingt in seinem Wollen so eingeschränkt ist, dass er/sie deshalb nicht zustimmen kann? Genauer: Aufgrund welcher Kriterien sollte nachgewiesen werden können, dass die Person nicht Gründe für ihre ablehnende Haltung hat, sondern dass diese Haltung durch eine Krankheit verursacht wird? Wie soll das zum Beispiel bei einer Person festgestellt werden, die krankheitsuneinsichtig ist, die Krankheit ableugnet, wie es am weitreichendsten durch das Bestreiten jeglicher Existenz von psychischer Krankheit erfolgt? Es müsste ja nachgewiesen werden können, dass diese aktuell geäußerte Überzeugung (Nichtexistenz von psychischer Krankheit) auf einer (hirnorganischen?) Erkrankung beruht. Wie sollte jemals derselbe Denkinhalt hier das Bestreiten jeglicher Existenz von psychischer Krankheit einmal geistesgesund z.B. von einem Psychiatrieprofessor vorgetragen werden können und ein andermal davon scharf abgegrenzt von einem Geisteskranken, der dadurch einwilligungsunfähig und zwangsbehandlungsbedürftig geworden sein soll? b) Wie soll festgestellt werden können, wann ein/e Betroffene/r ausreichend zwangstherapiert wurde, um wieder einwilligen zu können? Wie soll dafür der Zeitpunkt bestimmt werden, vor allem dann, wenn der/die Betroffene schweigt und so sein/ihr Inneres verhüllen sollte? Aus einem Schweigen kann ja nicht die Rechtfertigung einer fortgesetzten Körperverletzung konstruiert werden, denn das wäre die "stumpfe" Gewalt schlechthin. Dieser Aspekt ist
aus folgenden Gründen besonders brisant: d) Diese Einbahnstraße, nur mit einem nachträglichen "Ja" das vorherige Vorgehen rechtfertigen zu können, macht also umgekehrt die Behandelnden zu den Gefangenen eines geschlossenen Systems, und eben gerade nicht abwägend und frei handelnd (sie werden dabei in einen tiefen Interessenkonflikt gestürzt, denn eigentlich soll ja, ohne Berücksichtigung der eigenen Interessen, das Wohl der Behandelten im Vordergrund stehen). Auch ein legalisierendes Gericht ist in diesem logischen Käfig mit eingesperrt - ohne ein nachträgliches "Ja" würde eine Legitimierung der Zwangsbehandlung zur Rechtfertigung einer unzulässigen Körperverletzung. Der an sich paradoxe Versuch, eine Körperverletzung mit den Freiheitsrechten des Betroffenen zu begründen, wie er dem Bundesverfassungsgericht als Legalisierungsmöglichkeit vorschwebt, wäre gründlich gescheitert. Auch die Richter müssten deshalb zwangsbehandeln lassen, bis ein "Ja" aus dem Betroffenen heraus gequetscht ist - dies wäre jedoch die Erpressung eines Geständnisses und die Zwangsbehandlung damit eine Folter. Eine solche Konfliktlage kann unmöglich von einem Gesetzgeber gelöst werden, ohne dass dieser sich selber schwer schuldig machte. Daraus ergibt sich die menschenrechtliche Minimalforderung: Keine Abgeordnetenstimme für die Restauration und Relegalisierung psychiatrischer Gewaltmethoden Nirgendwo ! Im Juli 2011: Diese Denkschrift wird bisher herausgegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, IAAPA Polska: anty-psychiatria.info, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrene Hessen: lvpeh.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW: psychiatrie-erfahrene-nrw.de, , Unabhängige Psychiatrie-Erfahrene Saarbrücken: asl-sb@gmx.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de, Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte Informations- und Beratungsstelle: weglaufhaus.de/beratungsstelle -----------------------
Berlin,
5.7.2911 Karlsruhe,
15.4.2011 (2
BvR 882/09): Das
ist ein einschneidendes und wegweisendes Urteil, vollständig nachzulesen
hier: Für
dieses Verfahren hat RA Scharmer ein Rechtsgutachten angefertigt, in
dem umfangreich und detailliert, insbesondere auch mit Hilfe der Behindertenrechtskonventionen,
argumentiert wird, warum diese Urteil nur so gefällt werden kann. Da mit diesem Urteil die Zwangsbehandlung in der Forensik (Maßregelvollzug) erfolgreich zu Fall gebracht werden konnte, ist nun zu erwarten, dass alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie mit dem Grundgesetz, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, unvereinbar sind und dann jede psychiatrische Zwangseinweisung nur noch Knast ist, für den KEINE Krankenversicherung mehr zahlen wird. Inzwischen sind verschiedene weitere Artikel zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erschienen: Bemerkenswert
der TAZ
Artikel mit dem Interview mit den Anwalt, der diesen Erfolg für
seinen Mandanten errungen hat, in dem er sich zu den unmittelbaren Auswirkungen
des Urteils äußert:
Gut zusammengefasst von Peter Nowak in Telepolis Im Verfassungsblog wird von einem Juristen eine sehr gute generelle Einschätzung vorgenommen. Außerdem hat sich auch die DGPPN bezeichnenderweise im Handelsblatt zu Wort gemeldet:
Offensichtlich gehen die Psychiater nun schon in Deckung und wollen sich nur noch verstecken, weil sie gar nicht mehr "Herren des Verfahrens sind" :-) Außerdem
ist am 23.4.11 im Neues Deutschland ein Bericht erschienen, der vom
Autor
hier wiedergeben ist.
Wir
gratulieren der Betroffenen zu diesem Erfolg und werden diese Entscheidung
an alle Amtsgerichte weiterleiten, auf dass sich nunmehr in der ganzen
BRD die geschlossenen Abteilungen der Psychiatrien kurzfristig leeren
mögen.
Wer an weiteren Details dieses Vorgangs interessiert sein sollte, findet eine umfassende Dokumention in diesem Blog: http://www.meinungsverbrechen.de/?p=113 |
E-Mail:
Impressum: Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.,
im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Satzung des LPE
(Vereinsregister Amtsgericht Charlottenburg Berlin Nr. 16049 Nz) Verantwortlich im Sinne des TDG ist Helmut Petri und Hartmut Seiffarth
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Die
wichtigsten Nachrichten:
Die
"Hinweise
für Richter, Betreuer und Psychiater" wurden inzwischen
von Prof.
Schmidt-Jortzig, dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats
und ehemaligen Bundesjustizminister kommentiert. Er lehrt Jura an der
Universität Kiel. Sein Kommentar: Ihre
"Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" empfinde ich als außerordentlich
hilfreich.... Wir
freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum
eine neue Ausgabe der
Irren-Offensive, die 14te, und die International Association Against
Psychiatric Assault die 4te Ausgabe der ZWANG
fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder gemeinsam als
Wendezeitung vertrieben und können über die Domain www.anti-psychiatrie.de
bestellt werden.
Die neue Zeitung reflektiert das Ende der Legislaturperiode des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche Ereignisse zu verzeichnen sind: A) Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz" verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung schon beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben hatte (Bundestag Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3 Jahren jederzeit im Bundestag hätte eingebracht werden können. Aber jetzt ist diese Bedrohung endgültig vom Tisch, weil mit dem Ende der Legislatur auch alle "unvollendeten" Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten also einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr hier) B) Durch den Ratifizierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir zwar gesehen, wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können wir nun öffentlich Psychiater als staatlich geschützte Verbrecher bezeichnen und über die Tatorte ihrer kriminellen Handlungen mit einer in der Irren-Offensive Nr. 14 veröffentlichten Liste aufklären. C) Die behindertenpolitische Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die Gesetzgebung für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben - Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! In diesem Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe (CDU), MdB Dr. Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus Kurth (Grüne) hinweisen. Sie haben sich in reaktionärster Weise gegen die Selbstbestimmung entschieden, indem sie sowohl gegen die nun endlich beschlossene Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonventionen ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Wir haben dazu eine Chronik dieses Betrugs geschrieben, die in der ZWANG Nr. 4 und im Internet veröffentlicht ist. Beschluss
der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
vom 7.7.2009
Endlich
kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
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