Beratungszentrum
PatVerfü®

Tödliche Psychiatrie
Auch nach der Nazi-Herrschaft wurde in den Psychiatrien in Deutschland gemordet.
Zusammenfassung der Habilitationsarbeit von Thomas Foth, Assistant Professor der University of Ottawa


Denkschrift: (als pdf zum Download)

Endlich:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gewaltfreie Psychiatrie verordnet!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss 2 BvR 882/09 am 15.4.2011 das Startsignal für die Freiheit von institutionalisiertem Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gesetzt.

Hurra - darüber freuen wir uns!

Die deutsche Psychiatrie entwickelte in psychiatrischer Hybris den Horror des systematischen Massenmords an ihren Gefangenen, der die Blaupause für die Verbrechen an den europäischen Juden, Sinti, Roma und Schwulen war und der bis 1949 andauerte. Unverändert wurde danach zwangsweise diagnostiziert und behandelt, eingesperrt und entmündigt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht durch grundgesetzkonformes Urteilen allen legalisierten Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie den Boden entzogen. Das ist das Signal dafür, dass in der BRD das gesellschaftliche Projekt einer Psychiatrie, die nur noch zwanglos und gewaltfrei betrieben wird, begonnen hat.* Deutschland hat sich damit weltweit an die Spitze einer Revolution der Gewaltfreiheit gesetzt, indem endlich, endlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gerade auch in der Institution Psychiatrie ausnahmslos anerkannt wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat in tatsächlicher Hinsicht auch Phantasien den Weg abgeschnitten, doch noch ein Gesetz zur neuerlichen Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlungen schaffen zu können. In seinem Beschluss hat es für die Durchführung von Zwangsbehandlungen Bedingungen gesetzt, die es selbst für unerfüllbar erklärt. Zitat Abschnitt 61 des Beschlusses:

cc) Über die Erfordernisse der Geeignetheit und Erforderlichkeit hinaus ist Voraussetzung für die Rechtfertigungsfähigkeit einer Zwangsbehandlung, dass sie für den Betroffenen nicht mit Belastungen verbunden ist, die außer Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen stehen. Die Angemessenheit ist nur gewahrt, wenn, unter Berücksichtigung der jeweiligen Wahrscheinlichkeiten, der zu erwartende Nutzen der Behandlung den möglichen Schaden der Nichtbehandlung überwiegt. Im Hinblick auf die bestehenden Prognoseunsicherheiten und sonstigen methodischen Schwierigkeiten des hierfür erforderlichen Vergleichs trifft es die grundrechtlichen Anforderungen, wenn in medizinischen Fachkreisen ein deutlich feststellbares Überwiegen des Nutzens gefordert wird (vgl. SAMW, a.a.O., S. 7; Garlipp, BtPrax 2009, S. 55 <57 f.>; s. auch Maio, in: Rössler/Hoff, a.a.O., S. 145 <161>). Daran wird es bei einer auf das Vollzugsziel gerichteten Zwangsbehandlung regelmäßig fehlen, wenn die Behandlung mit mehr als einem vernachlässigbaren Restrisiko irreversibler Gesundheitsschäden verbunden ist (vgl. Garlipp, BtPrax 2009, S. 55 <58>; für die Unvereinbarkeit irreversibler Eingriffe mit der UN-Behindertenrechtskonvention Aichele/von Bernstorff, BTPrax 2010, S. 199 <203>; Böhm, BtPrax 2009, S. 218 <220>).

Das Bundesverfassungsgericht erklärt also selbst: an einem "deutlich feststellbaren Überwiegen des Nutzens ... wird es bei einer ... Zwangsbehandlung regelmäßig fehlen". Damit hat das Hohe Gericht ein unüberwindbares Hindernis für eine gesetzliche Regelung der Zwangsbehandlung aufgestellt.

Welcher Gesetzgeber wird also jetzt noch versuchen wollen, Menschen eine Duldung der Verletzung ihres Körpers vorzuschreiben? Ein solches Ansinnen käme dem Versuch der Legalisierung von Folter gleich.

Übrigens, trotz dieses richtungsweisenden Urteils kann man dem Hohen Gericht eine Kritik nicht ersparen, die allerdings angesichts der Unmöglichkeit einer gesetzlichen Regelung zur Legalisierung von Zwangsbehandlung nur noch von theoretischer Bedeutung ist: Der einzige zulässige Rechtfertigungsgrund für eine psychiatrische Zwangsbehandlung eines/r Einwilligungsunfähigen ist laut Urteil die Wiederherstellung deren/dessen Einwilligungsfähigkeit. Dadurch ergäben sich aber für einen Gesetzgeber folgende unlösbaren Aufgaben, für deren praktische Lösung das Bundesverfassungsgericht jedoch gesetzlich eindeutige und klare Verfahrensvorschriften vorgeschrieben hat:

a) Wie soll festzustellen sein, ob jemand krankheitsbedingt in seinem Wollen so eingeschränkt ist, dass er/sie deshalb nicht zustimmen kann? Genauer: Aufgrund welcher Kriterien sollte nachgewiesen werden können, dass die Person nicht Gründe für ihre ablehnende Haltung hat, sondern dass diese Haltung durch eine Krankheit verursacht wird? Wie soll das zum Beispiel bei einer Person festgestellt werden, die krankheitsuneinsichtig ist, die Krankheit ableugnet, wie es am weitreichendsten durch das Bestreiten jeglicher Existenz von psychischer Krankheit erfolgt? Es müsste ja nachgewiesen werden können, dass diese aktuell geäußerte Überzeugung (Nichtexistenz von psychischer Krankheit) auf einer (hirnorganischen?) Erkrankung beruht.

Wie sollte jemals derselbe Denkinhalt – hier das Bestreiten jeglicher Existenz von psychischer Krankheit – einmal geistesgesund z.B. von einem Psychiatrieprofessor vorgetragen werden können und ein andermal davon scharf abgegrenzt von einem Geisteskranken, der dadurch einwilligungsunfähig und zwangsbehandlungsbedürftig geworden sein soll?

b) Wie soll festgestellt werden können, wann ein/e Betroffene/r ausreichend zwangstherapiert wurde, um wieder einwilligen zu können? Wie soll dafür der Zeitpunkt bestimmt werden, vor allem dann, wenn der/die Betroffene schweigt und so sein/ihr Inneres verhüllen sollte? Aus einem Schweigen kann ja nicht die Rechtfertigung einer fortgesetzten Körperverletzung konstruiert werden, denn das wäre die "stumpfe" Gewalt schlechthin.

Dieser Aspekt ist aus folgenden Gründen besonders brisant:
c) Unterstellt, die Feststellungen von a) und b) wären sicher möglich, was ist dann, wenn der Betroffene nach der erzwungenen Wiedererlangung seiner Einwilligungsfähigkeit feststellt, dass er immer noch nicht weiter geheilt werden will und "Nein" sagt, weil er sein Recht auf Krankheit in Anspruch nehmen will? Was war denn dann seine vorherige Misshandlung? Eben doch eine unzulässige Körperverletzung, da er ja auch nun, im einwilligungsfähigen Zustand, immer noch nicht behandelt werden möchte. Also ergibt sich für die Behandelnden die Notwendigkeit, einen solchen Zustand gar nicht erst entstehen zu lassen, sondern so lange weiter zwangszubehandeln, bis der Betroffene schließlich „Ja“ sagt und eingesteht, dass er sich vorher geirrt habe. Dann, und nur dann, kann sich im Nachhinein der vorher angewendete Zwang als zulässige Körperverletzung erweisen.

d) Diese Einbahnstraße, nur mit einem nachträglichen "Ja" das vorherige Vorgehen rechtfertigen zu können, macht also umgekehrt die Behandelnden zu den Gefangenen eines geschlossenen Systems, und eben gerade nicht abwägend und frei handelnd (sie werden dabei in einen tiefen Interessenkonflikt gestürzt, denn eigentlich soll ja, ohne Berücksichtigung der eigenen Interessen, das Wohl der Behandelten im Vordergrund stehen). Auch ein legalisierendes Gericht ist in diesem logischen Käfig mit eingesperrt - ohne ein nachträgliches "Ja" würde eine Legitimierung der Zwangsbehandlung zur Rechtfertigung einer unzulässigen Körperverletzung. Der an sich paradoxe Versuch, eine Körperverletzung mit den Freiheitsrechten des Betroffenen zu begründen, wie er dem Bundesverfassungsgericht als Legalisierungsmöglichkeit vorschwebt, wäre gründlich gescheitert. Auch die Richter müssten deshalb zwangsbehandeln lassen, bis ein "Ja" aus dem Betroffenen heraus gequetscht ist - dies wäre jedoch die Erpressung eines Geständnisses und die Zwangsbehandlung damit eine Folter.

Eine solche Konfliktlage kann unmöglich von einem Gesetzgeber gelöst werden, ohne dass dieser sich selber schwer schuldig machte.

Daraus ergibt sich die menschenrechtliche Minimalforderung:

Keine Abgeordnetenstimme für die Restauration und Relegalisierung psychiatrischer Gewaltmethoden – Nirgendwo !

Im Juli 2011: Diese Denkschrift wird bisher herausgegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, IAAPA Polska: anty-psychiatria.info, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrene Hessen: lvpeh.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW: psychiatrie-erfahrene-nrw.de, , Unabhängige Psychiatrie-Erfahrene Saarbrücken: asl-sb@gmx.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de, Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte Informations- und Beratungsstelle: weglaufhaus.de/beratungsstelle

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* Davon kann nur noch abgesehen werden, wenn Erwachsene schriftlich festgelegt haben, dass sie geisteskrank erklärt werden dürfen und in diesem Fall auch verschiedene explizit benannte Einschränkungen ihrer grundgesetzlichen Rechte durch Ärzte autorisieren. Solche Erklärungen müssen in einem für die zuständigen Stellen zugänglichen Register hinterlegt werden, sodass diese schnellstmöglich feststellen können, ob eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrie von der betroffenen Person legalisiert wurde.

 

Berlin, 5.7.2911
Dr. David Schneider-Addae-Mensah, der Anwalt der beim Bundesverfassungsgericht für den Betroffenen den Beschluss 882/09 gegen die Zwangsbehandlung erstritten hat, hat einen Kommentar verfasst, den wir unbedingt zur Lektüre empfehlen und den die-BPE hier im Internet veröffentlicht hat: http://www.die-bpe.de/Kommentar_SAM.html und der hier als pdf zum Ausdrucken abgerufen werden kann.
Darin verdeutlicht er, warum es auch für den Gesetzgeber das sinnvollste ist, einfach nur diese Annulierung der Zwangsbehandlung hinzunehmen, und sich nicht in dem unüberwindbaren Gebirge, das das Bundesverfassungsgericht vor ein gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung gestellt hat, zu versteigen und abzustürzen.

Karlsruhe, 15.4.2011 (2 BvR 882/09):
Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung bekannt gegeben, ob Zwangsbehandlung in der Forensik (Maßregelvollzug) zulässig ist oder nicht - Zitat:
"Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 6 Abs. 1 Satz 2 MVollzG Rh.-Pf. [Zwangsbehandlung] mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar und nichtig ist.
"

Das ist ein einschneidendes und wegweisendes Urteil, vollständig nachzulesen hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html

Die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts dazu:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-028.html

Für dieses Verfahren hat RA Scharmer ein Rechtsgutachten angefertigt, in dem umfangreich und detailliert, insbesondere auch mit Hilfe der Behindertenrechtskonventionen, argumentiert wird, warum diese Urteil nur so gefällt werden kann.
Das Gutachten ist hier veröffentlicht: http://www.die-bpe.de/forensik

Da mit diesem Urteil die Zwangsbehandlung in der Forensik (Maßregelvollzug) erfolgreich zu Fall gebracht werden konnte, ist nun zu erwarten, dass alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie mit dem Grundgesetz, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, unvereinbar sind und dann jede psychiatrische Zwangseinweisung nur noch Knast ist, für den KEINE Krankenversicherung mehr zahlen wird.

Inzwischen sind verschiedene weitere Artikel zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erschienen:

Bemerkenswert der TAZ Artikel mit dem Interview mit den Anwalt, der diesen Erfolg für seinen Mandanten errungen hat, in dem er sich zu den unmittelbaren Auswirkungen des Urteils äußert:

"Kriminelle in weißen Kitteln"
MENSCHENRECHTE Anwalt David Schneider-Addae-Mensah fordert, die Zwangsbehandlung von Straftätern in der Psychiatrie sofort zu stoppen - sonst will er Ärzte anzeigen...

Gut zusammengefasst von Peter Nowak in Telepolis

Im Verfassungsblog wird von einem Juristen eine sehr gute generelle Einschätzung vorgenommen.

Außerdem hat sich auch die DGPPN bezeichnenderweise im Handelsblatt zu Wort gemeldet:

Der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, Prof. Frank Schneider, forderte möglichst eindeutige gesetzliche Regelungen. „Wir sind als Psychiater nicht die Herren des Verfahrens. Es steht uns nicht an, für den Patienten zu entscheiden.“ Es komme in der Praxis häufig vor, dass Patienten eine Behandlung verweigerten. „Es kann aber auch unmenschlich sein, einen Patienten nicht zu behandeln. Gerade im Zustand einer akuten Psychose empfindet der Patient meist sehr viel Angst“, erläuterte Schneider.

Offensichtlich gehen die Psychiater nun schon in Deckung und wollen sich nur noch verstecken, weil sie gar nicht mehr "Herren des Verfahrens sind" :-)

Außerdem ist am 23.4.11 im Neues Deutschland ein Bericht erschienen, der vom Autor hier wiedergeben ist.

Ludwigsburg, 19.5.2011:
Dieses Urteil mit dem Bann der psychiatrischen Zwangsbehandlung zieht immer weitere Kreise. Dabei erweist sich die "Durchschlagskraft" dieser richtungsweisenden Entscheidung auch bei einer Einsperrung auf betreuungsrechtlicher Grundlage:
Wie wir aus einer zuverlässigen Quelle erfahren haben, musste ein zum Zwangsbetreuer bestellter Fleischermeister vor dem Amtsgericht Ludwigsburg nun eine Niederlage einstecken. Sein Antrag auf Zwangsbehandlung seiner Betreuten wurde mit Verweis auf dieses Urteil zurückgewiesen. Daraufhin wurde die Betroffene am 19.5.2011 sofort entlassen. Im Entlassungsschreiben wurde Folgendes festgehalten:


Wir gratulieren der Betroffenen zu diesem Erfolg und werden diese Entscheidung an alle Amtsgerichte weiterleiten, auf dass sich nunmehr in der ganzen BRD die geschlossenen Abteilungen der Psychiatrien kurzfristig leeren mögen.
Wer an weiteren Details dieses Vorgangs interessiert sein sollte, findet eine umfassende Dokumention in diesem Blog: http://www.meinungsverbrechen.de/?p=113

 

Hier findet Ihr folgende Zeitungen:I

Lautsprecher

Irren-Offensive Nr. 14
Nr.13
Nr.12 Nr.11 Nr.10
Nr.9 Nr.8
Nr.7
Nr.6 Nr.5 Nr.4 Nr.3 Nr.2 Nr.1

Was uns bewegt

Im Brennpunkt


Outstanding Websitesl
ENGLISH:

Biographisches Interview mit Thomas Szasz

Elektroschock - aus der Sicht des Neurologen

THRIVEnet

The antipsychiatry coalition

Duncan Double antipsychiatry

RUSSISCH:

in Deutsch:l

Medizinkritik von Max Horkheimer

Hamburg ak 71, seit 71 aktiv
mit dem "Psychose" - Netzwerk
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lUnd:
Auf der Flucht? Kostenlose Vermittlung von vielen Mitfahrgelegenheiten
Unterzeichnet die Petition an die UN-Menschenrechtskommission

Urteil des Foucault Tribunals zur Lage der Psychiatrie vom 2. 5.´98 in Berlin
Streaming Film über das Tribunal (umsonst!)

Der medizinische Gulag
z.B. Psychiatrie im Jahr 2003 in Sibirien

Europäischer Gerichtshof verurteilt Russland
seine Gesetze zur Zwangspsychiatrie zu ändern
Tödliche Medizin - die Schöpfer der Herrenrasse
Umfassende Führung durch diese wichtige Ausstellung das US Holocaust Memorial Musem - ein wichtiger Hintergrund für die Ausstellung:

The missing Link
Karl Bonhoeffer und der Weg in den medizinischen Genozid

Mengeles Geist geht um
Telepolis Bericht zur 12. Novelle des Arzneirechts und Menschenversuchen
Zur Praxis und Geschichte der Irren-Offensive
Lehrstuhl FÜR Wahnsinn
und das berühmte Experiment
Konsequente Rechtsanwälte/Innen
Hip-Hip Hurra, Gert Postel ist da!

"Freedom from Fear" Tour

Neueste Nachrichten
z.B. D-Days of Psychiatry

Im Gedenken: Verlesung der Namen der Mordopfer

Neueste Urteile
- Recht auf Einsicht in Krankenunterlagen
- Verfassungsgericht beendet 23 jährigen psychiatrischen Forensikterror!

- Schweizer Bundesgericht verurteilt Zwangsbehandlung

- Europäischer Gerichtshof spricht Entschädigungszahlung zu
- OLG bestätigt Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht in vollem Umfang

Symposium "Grausames Mitleid"
Unser Freiheitspreis für Thomas Szasz!
Das Ende eines Techtelmechtels
Weglauffibel
Diskussionsforum zu Sozialhilfe und Grundsicherung
"Haus des Eigensinns" gescheitert! offener Brief an Thierse
Die einzige Reform der Psychiatrie, die eine ist
Berichte aus der Wirklichkeit
" Der Trip durch die Klinik war mörderisch"
Bitte kein Wahnsinn
"Frankfurter Foucault Konferenz", Bericht "Junge Welt" von Frank Wilde
Soziale Arbeit mit Verrückten von Frank Wilde
 
lEntmündigung genannt "Betreuung":

Wie man sich aus einer Zwangsbetreuung befreit

Unter aller Würde: Exzellenter Bericht im Deutschlandfunk
Anhörung, Stellungnahmen, Berichte zur "Betreuungs"rechtsänderung 2005
Exzellenter Bericht in der "Junge Welt" vom 27.12.04
Geplante ambulante Folter im Betreuungsrecht gescheitert!
Ambulante Folter übers PsychKG in Bremen gescheitert!
Rechtgutachten von R.A. Saschenbrecker:
geplanter §1906a war nicht verfassungskonform
zweites Rechtsgutachten von R.A. Saschenbrecker
ambulante Zanwgsbehandlung übers Bremer PsychKG nicht verfassungskonform
 
lWebsites des Horrors:
hier klicken
 

E-Mail: werner-fuss ät gmx.de
Impressum: Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.,
im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Satzung des LPE

(Vereinsregister Amtsgericht Charlottenburg Berlin Nr. 16049 Nz)
Verantwortlich im Sinne des TDG ist Helmut Petri und Hartmut Seiffarth

Die wichtigsten Nachrichten:

1.9.2009: Heute ist das vom Bundestag am 18.6. beschlossene neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten.
Das ist für uns der Anlaß, die Auswirkungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, mit den "Hinweisen für Richter, Betreuer und Psychiater" bekannt zu machen, wie sie hier veröffentlicht sind: patverfue.de/hinweise.html
Diese Hinweise wurden in Zusammenarbeit mit Vertrauensanwälten entwickelt. Sie buchstabieren das neue Gesetz insbesondere in Hinsicht auf die PatVerfü aus.
Am 11.9. wurden von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener in 348 psychiatrischen Gefängnissen, siehe Liste der Tatorte, alle psychiatrischen Oberärzte mit den "Hinweisen für psychiatrische Fachärzte" sowie denen für Richter und Betreuer per Fax informiert.


Die "Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" wurden inzwischen von Prof. Schmidt-Jortzig, dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats und ehemaligen Bundesjustizminister kommentiert. Er lehrt Jura an der Universität Kiel. Sein Kommentar: Ihre "Hinweise für Richter, Betreuer und Psychiater" empfinde ich als außerordentlich hilfreich....
Hier der vollständige Kommentar als PDF



Wir freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum eine neue Ausgabe der Irren-Offensive, die 14te, und die International Association Against Psychiatric Assault die 4te Ausgabe der ZWANG fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder gemeinsam als Wendezeitung vertrieben und können über die Domain www.anti-psychiatrie.de bestellt werden.
Die neue Zeitung reflektiert das Ende der Legislaturperiode des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche Ereignisse zu verzeichnen sind:

A)
Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz" verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung schon beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben hatte (Bundestag Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3 Jahren jederzeit im Bundestag hätte eingebracht werden können. Aber jetzt ist diese Bedrohung endgültig vom Tisch, weil mit dem Ende der Legislatur auch alle "unvollendeten" Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten also einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr hier)

B) Durch den Ratifizierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir zwar gesehen, wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können wir nun öffentlich Psychiater als staatlich geschützte Verbrecher bezeichnen und über die Tatorte ihrer kriminellen Handlungen mit einer in der Irren-Offensive Nr. 14 veröffentlichten Liste aufklären.

C) Die behindertenpolitische Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die Gesetzgebung für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben - Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe (CDU), MdB Dr. Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus Kurth (Grüne) hinweisen. Sie haben sich in reaktionärster Weise gegen die Selbstbestimmung entschieden, indem sie sowohl gegen die nun endlich beschlossene Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonventionen ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Wir haben dazu eine Chronik dieses Betrugs geschrieben, die in der ZWANG Nr. 4 und im Internet veröffentlicht ist.
Beschluss der Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener vom 7.7.2009




Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü) machts möglich

Berlin, 18.6.2009: Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.

Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu...mehr


Chronik eines Betrugs
Wie die Behindertenrechtskonvention zu einem Mittel des Betrugs gemacht wurde



Prof. Wolf-Dieter Narr hat am 8.5.2009 an über 1400 Psychiatrien bzw. Chefärzte psychiatrischer Einrichtungen ein Fax gesendet (Link zu einem pdf dieses Schreibens hier).

Eine Antwort darauf von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Heinz Häfner, Initiator des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim, erwiderte Prof. Wolf-Dieter Narr mit einer E-Mail. Prof. Narr hat der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie Erfahrener eine Kopie dieser Mail zukommen lassen, die sie hier veröffentlicht hat.


Bericht vom Umzug 2011: