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E-Mail:
Impressum: Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.,
im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Satzung des LPE
(Vereinsregister Amtsgericht Charlottenburg Berlin Nr. 16049 Nz) Verantwortlich im Sinne des TDG ist Helmut Petri und Hartmut Seiffarth
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Neu 1:
Berlin, 30.6.: Demonstration vor dem "Institut für Regierungsgefälligkeiten" Folgender offene Brief wurde verteilt: To the members of the Dienstag, 29. Juni 2010 Leider müssen wir uns heute an Sie wenden, um Ihnen unser Entsetzen über die Entwicklung der Monitoring-Stelle für die Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland mitzuteilen. Das damit beauftragte sog. "Deutsche Institut für Menschenrechte" hat nicht nur bei der Auftragserteilung durch das deutsche Parlament die Aussagen des OHCHR vom Oktober 2008 zum Dignity and Justice for Detainees Week vorsätzlich ignoriert und für den Verrat an der BRK das ausgeschriebene Geld angenommen (en detail in Englisch nachzulesen in ·UN-Convention Fraud - A chronicle of events·: http://www.iaapa.de/zwang4/chronicle.htm. Wir nennen dieses Institut deshalb seitdem "Institut für Regierungsgefälligkeiten")... mehr und Bilder der Demo hier
Zum
16
mal
fand
am
2.
Mai
2010 der T 4 Umzug statt.
Neu 3: Gemeinsame
Resolution der Mitgliederversammlung der
International Associaton Against Psychiatric Assault;
der
Mitgliederversammlung
der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-
Erfahrener e.V.; des Landesverband
Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V., des Landesverbandes
Psychiatrie-Erfahrener Berlin- Brandenburg e.V. und der Irren-Offensive
e.V. im Werner-Fuss-Zentrum CPT plant neue Folter-Verschleierungs-Besuche
Des Weiteren entspricht psychiatrische Zwangsbehandlung den Kriterien von Folter, wie sie die durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 angenommene Antifolterkonvention („Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“) definiert: Den in den psychiatrischen Gefängnissen arrestierten Insassen werden v.a. mittels gewaltsamer Verabreichung von Psychopharmaka und Elektroschocks (sogenannte „EKT“) große körperliche und seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt. Die in der geschlossenen Psychiatrie stets und vorsätzlich praktizierte Zwangsbehandlung, Einschüchterung und Nötigung hat zum Ziel, das Geständnis „Krankheitseinsichtigkeit“ und somit „Compliance“ zu erwirken. Sogenannte vormals „Krankheitsuneinsichtige“ sollen gefügig und (scheinbar) „behandlungs“willig gemacht werden. Es wird auf Grundlage von Diskriminierung und Verleumdung gehandelt, indem Menschen als “geisteskrank“ tituliert werden. Diese Leiden werden auf Veranlassung und mit ausdrücklichem Einverständnis von Angehörigen des öffentlichen Dienstes verursacht. Die durch die Psychiatrie praktizierte Folter findet nicht als Einzelfall oder als gelegentlicher Machtmissbrauch durch das Psychiatriepersonal statt, sondern ist die Regel in jeder geschlossenen Anstalt, weil in Deutschland immer noch die psychiatrischen Zwangsgesetze wie z.B. die PsychKG existieren, obwohl diese spätestens im Zuge der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention hätten annulliert werden müssen.(2) Ebenso, wie das den Willen brechende Eindringen in den Körper bei einer Vergewaltigung, kann die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie auch dann nicht legalisiert werden, wenn diese, wie einige „Experten“ meinen, durch eine Richterin oder einen Richter „überprüft“ und von dieser oder diesem „kontrolliert“ wird.(3) Solche „Menschenrechtsexperten“ stellen sich außerhalb menschenrechtlicher Grundsätze, um die psychiatrischen Foltermaßnahmen zu schützen. Auch Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung - selbst wenn sie von einem Richter angeordnet, überprüft und kontrolliert, von einem Arzt ausgeführt und „medizinische Behandlung“ genannt werden würde. Das „Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ (CPT) ist zu einem Siebtel (6 von 42) mit Psychiaterinnen und Psychiatern besetzt und somit befangen(4). Anstatt gegen die dem psychiatrischen System immanente psychiatrische Gewalt und Folter und die auch vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) bereits im Oktober 2008 als „intrinsically discriminatory“ bezeichneten „ungesetzlichen“ Gesetze)(5), die psychiatrischen Sondergesetze, vorzugehen und auf diese Argumentation gestützt die Regierungen der betreffenden Staaten des Europarats zurechtzuweisen, sieht das CPT seine „erste Priorität“ allenfalls darin, „bei Besuchen in psychiatrischen Einrichtungen [….], festzustellen, ob es irgendwelche Anzeichen für die absichtliche Misshandlung von Patienten gibt“(6). Entgegen den Äußerungen der UN und deren Hochkommissarin ist es dabei der Meinung, es könne „in jeder psychiatrischen Einrichtung (…) gelegentlich notwendig werden, gegen erregte und/oder gewalttätige Patienten Zwangsmittel einzusetzen“ und billigt dabei auch die Anwendung von „Riemen, Zwangsjacken etc.“(7) Aus diesen Gründen müssen wir die vom CPT veranstalteten Einzelfallprüfungen, die Besuche lediglich einzelner Psychiatrie-Folter-Tatorte, die das CPT verharmlosend als „gewisse Haftorte“(8) bezeichnet, welche auch nur, „um optimale Wirksamkeit zu erreichen“, „sowohl regelmäßig als auch unangekündigt stattfinden“ „sollten“ und bei denen „die Behörde“ auch nur „befugt sein [sollte], inhaftierte Personen unter vier Augen zu befragen“(9) (10) als das benennen, was sie sind: Folterverschleiernde Maßnahmen, welche weiterhin die Illusion nähren sollen, Foltermaßnahmen könnten noch durch ein Gesetz und durch Richterspruch legitimiert werden und der Anschein von Legalität bestünde zu Recht. Dies gilt besonders in Bezug auf die Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert haben. Bisher sind das Aserbaidschan (28.1.03.2009), Belgien (02.07.2009), Bosnien und Herzegowina (12.03. 2010), Dänemark (24.07.2009), Deutschland (24.02.2009), Frankreich (18.02.2010), Italien (15.05.2009), Kroatien (15.08.2007), Lettland (01.03.2010), Montenegro (02.11.2009), Österreich (26.09.2008), Portugal (23.09.2009), San Marino (22.02.2008), Schweden (15.12.2008), Serbien (31.07.2009), Slowenien (24.04.2008), Spanien (03.12.2007), Tschechische Republik (28.09.2009), Türkei (28.09.2009), Ukraine (04.02.2010), Ungarn (20.07.2007), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (07.08.2009).(11) Indem das CPT also seine „Einzelfallprüfungen“ und im Soll-Modus angekündigten „Besuche“, welche zudem verbunden sind mit Empfehlungen an die Psychiatrie hinsichtlich „verbesserter“ Kontrolltechniken(12), zu Folterperfektionierungsmaßnahmen macht und damit sowohl die Behindertenrechtskonvention als auch die diesbezüglichen Stellungnahmen des UN-Hochkommissariats zu einer Karikatur macht und so auch den gesamten United Nations und der Idee der universellen Menschenrechte an sich schadet, ist es zu unserem politischen Gegner geworden. Wir brauchen weder dieses Folterverschleierungs-Komitee noch seine Besuche und wir werden uns auch nicht als Ratgeber eines solchen Komitees oder durch entsprechende Zuarbeit mitschuldig an der Verhüllung der Folter von Psychiatrie- Insassen machen. Sollte das „European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT)“ jedoch bereit sein, in einem ersten Schritt gegenüber den Regierungen der BRD und den anderen Staaten des Europarates, welche die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert haben, Stellung zu beziehen und gegen deren illegal weiterbestehenden psychiatrischen Sondergesetze vorzugehen, wäre eine Zusammenarbeit durchaus wieder in den Bereich des Möglichen gerückt.
(1) vgl.
Kaleck/Hilbrans/Scharmer 2008: Gutachterliche Stellungnahme.
Ratifikation der UN
Disability Convention vom 30.03.2007 und Diese Resolution wurde allen Mitgliedern des CPT am 17.04.2010 zugesandt. ------------------------ Resonanz in den Medien: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/503217
Neu 4.1: Neu 5:
Wir freuen uns sehr, bekannt geben zu können, dass das Werner-Fuss-Zentrum eine neue Ausgabe der Irren-Offensive, die 14te, und die International Association Against Psychiatric Assault die 4te Ausgabe der ZWANG fertig gestellt hat. Die beiden Zeitungen werden wieder gemeinsam als Wendezeitung vertrieben und können über die Domain www.anti-psychiatrie.de bestellt werden. Die neue Zeitung reflektiert das Ende der Legislaturperiode des 16. Bundestages, in der drei für uns wesentliche Ereignisse zu verzeichnen sind: A) Wir konnten ein neues "Betreuungsbehördengesetz" verhindern, obwohl es von Bundesrat und Bundesregierung schon beschlossen war, die Kanzlerin es unterschrieben hatte (Bundestag Drucksache 16/1339) und es seit mehr als 3 Jahren jederzeit im Bundestag hätte eingebracht werden können. Aber jetzt ist diese Bedrohung endgültig vom Tisch, weil mit dem Ende der Legislatur auch alle "unvollendeten" Gesetzgebungsverfahren beendet sind. Wir konnten also einen schweren Angriff erfolgreich abwehren! (mehr hier) B) Durch den Ratifizierungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir zwar gesehen, wie eine behindertenpolitische Knallcharge ein ekelerregendes Schmierenstück aufgeführt hat: Lug und Trug auf offener Bühne. Die Täuschung ist aber misslungen und so können wir nun öffentlich Psychiater als staatlich geschützte Verbrecher bezeichnen und über die Tatorte ihrer kriminellen Handlungen mit einer in der Irren-Offensive Nr. 14 veröffentlichten Liste aufklären. C) Die behindertenpolitische Knallcharge hat es aber nicht geschafft, die Gesetzgebung für die Patientenverfügung zu verhindern und das ist unser größter Triumph: Mit Hilfe der PatVerfü können wir der Zwangspsychiatrie einen Riegel vorschieben - Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! In diesem Zusammenhang möchten wir auf die besonders menschenrechtsfeindlichen behindertenpolitischen "Geisterfahrer" MdB Hubert Hüppe (CDU), MdB Dr. Ilja Seifert (Linkspartei) und MdB Markus Kurth (Grüne) hinweisen. Sie haben sich in reaktionärster Weise gegen die Selbstbestimmung entschieden, indem sie sowohl gegen die nun endlich beschlossene Gesetzgebung zur Patientenverfügung gestimmt haben, wie für eine Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonventionen ohne gleichzeitige Beendigung des psychiatrischen Zwangs als Betrug auf offener Bühne. Wir haben dazu eine Chronik dieses Betrugs geschrieben, die in der ZWANG Nr. 4 und im Internet veröffentlicht ist. Beschluss der Mitgliederversammlung der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener vom 7.7.2009
Neu 6: Endlich kann der
Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
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